§ 95 Beratung
1) Elternberatung (§95 Abs. 1a AußStrG)
Seit 1. Februar 2013 ist in Österreich per Gesetz die Elternberatung vor einer Scheidung in Einvernahme verpflichtend (§95 Abs.1a Außerstreitgesetz).
Sie betrifft Eltern von minderjährigen Kindern, die eine einvernehmliche Scheidung beabsichtigen.
Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung.
Kosten
60,00 Euro pro Stunde und Person bei Einzelberatung
35,00 Euro pro Stunde und Person bei Paarberatung
Sie erhalten über diese Beratung eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei Gericht. Bitte nehmen Sie einen Lichtbildausweis zum Beratungstermin mit.
Terminvereinbarungen unter 0664/88162269 (Mag.a Barbara Tschiggerl)
Mag.a Barbara Tschiggerl
Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie und
Arbeitspsychologie
Liebenauer Hauptstraße 141
8041 Graz
2) Beratung für rechtliche Scheidungsfolgen ( §§ 95 Abs. 1 AußStrG und 460 Zi.6a ZPO)
Darüber hinaus sind zum Schutz von nicht anwaltlich vertretenen Parteien entsprechende Beratungsangebote über die gesamten Scheidungsfolgen, einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Folgen und der Voraussetzungen eines Ausspruchs über die Haftung für Kredite vorgesehen.
Kosten
50,00 Euro für die Beratung und Bestätigung
Sie erhalten über jede dieser Beratungen eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei Gericht. Bitte nehmen Sie einen Lichtbildausweis zum Beratungstermin mit.
Terminvereinbarungen unter 0316/428161 (Dr. Wolfgang Sellitsch)
Dr. Wolfgang Sellitsch
Rechtsberatung, Pflegegeldberatung
Jakominigürtel 1
8010 Graz