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Reform des Mutter-Kind-Passes

Seit 1974 erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von ihrem behandelnden Arzt bzw. ihrer behandelnden Ärztin einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge von Schwangeren, Säuglingen und Kleinkindern bis zum fünften Lebensjahr. Die vorgesehenen Untersuchungen haben den Zweck, Krankheiten frühzeitig zu erkennen bzw. zu behandeln und den Entwicklungsstand des Kindes zu kontrollieren.

Das Untersuchungsprogramm umfasst fünf gynäkologische Untersuchungen vor der Geburt und zehn Untersuchungen des Kindes ab der Geburt. Im Laufe der Zeit wurde das Programm weiterentwickelt und stetig an die medizinischen Standards angepasst. Seit 2012 haben Eltern auch die Möglichkeit eine Hebammenberatung zu nutzen. Darüber hinaus sind die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen eine wichtige Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.

Eine genaue Auflistung des Untersuchungsprogamms und zusätzliche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten:

Auf der Webseite „Gesund-informiert.at“ des Gesundheitsfonds Steiermark werden häufige Fragen zum Mutter-Kind-Pass beantwortet. Zusätzlich erfahren Sie, wie Sie Ihre und die Gesundheit Ihres Kindes während der Schwangerschaft fördern können. In einem Podcast erklärt Frau Dr.in Heidelinde Jakse (ÖGK) alles Wichtige rund um das Thema „Mutter-Kind-Pass“.

Hier der Link zum Beitrag: Mutter-Kind-Pass – Was müssen Eltern wissen?

Der Ministerrat hat nun eine Reform des Mutter-Kind-Passes beschlossen. Die Reform sieht eine Umbenennung in Eltern-Kind-Pass ab Jänner 2024, eine Erweiterung der Angebote während der Schwangerschaft und für Neugeborene sowie die Einführung einer digitalen Variante bis 2026 vor.

Neue Leistungen im Überblick:

  • Gesundheitsgespräch zu Beginn der Schwangerschaft
  • zweite freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt
  • Elternberatung
  • zusätzliches Hörscreening für Neugeborene
  • zusätzlicher Ultraschall
  • ergänzende Laboruntersuchungen
  • Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern

Durch die Digitalisierung des Vorsorgeprogramms sollen die Dokumentation verbessert und die Weitergabe von Befunden über den Elektronischen Gesundheitsakt (ELGA) zwischen behandelnden Ärzt*innen und Hebammen erleichtert werden.

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Vgl. Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs: Der Mutter-Kind-Pass auf einen Blick. URL: https://www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/mutter-kind-pass/mutter-kind-pass-untersuchungen.html [Stand: 25.05.2023].

Vgl. Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: Mutter-Kind-Pass. URL: https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/Mutter-Kind-Pass.html [Stand: 25.05.2023].

Vgl. ORF.at: Reform des Eltern-Kind-Passes im Ministerrat beschlossen. URL: https://orf.at/stories/3317841/ [Stand: 25.05.2023].

Vgl. Gesund-informiert.at des Gesundheitsfonds Steiermark: MUTTER-KIND-PASS – Was müssen Eltern wissen? URL: https://www.gesund-informiert.at/gesundheitsthemen/mutter-kind-pass [Stand: 25.05.2023].